CORONA REGELUNG
Skilift Lamm gilt 2G
Neue Corona Verordnung 28.01.2022
Alarmstufe 1
Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung ist der Skiliftbetrieb und die Gastronomie mit der 2G Regelung möglich. AUSNAHMEN: Schüler bis 17 Jahren mit Schülerausweis. Bitte mit LUCA-App an der Kasse zur Kontaktverfolgung anmelden.
Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder
überschreitet und die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet.
In der Alarmstufe II gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 2 weitere Personen. Für geimpfte und genesene Personen, sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt, gilt bei privaten Zusammenkünften eine Beschränkung auf maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und 50 Personen im Freien.
In Innenbereichen mit Maskenpflicht sowie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu Wasser, Land und Luft (Warn- und Alarmstufen) und auf Stadt-und Volksfesten im Freien (alle Stufen) müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten, siehe SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Verordnung des Bundes.
Tipps zum Umgang und Wiederverwenden von FFP2-Masken im privaten Gebrauch
» Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.
» Warnstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB).
» Alarmstufe I: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
» Alarmstufe II: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 und ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert:
ALARMSTUFE: 2
Sie sind geimpft - Bitte Impfausweis mit 2 Corona Impfungen und Personalausweis vorlegen,
mind. 2 Wochen in der Vergangenheit.
Kinder von 6 bis 17 Jahren brauchen in den Ferien einen Negativen -Test oder vollständig geimpft sein
Sie sind genesen - Bitte bringen Sie den positiven Test mit Datum, das nicht älter als 3 Monate
ist mit. Für Sitzplätze im Freien reicht der Nachweis eines PCR-Test der nicht älter als 24h ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits Geboostert sind oder deren Zweitimpfung / Genesung nicht
mehr als drei Monate zurückliegt, müssen über all dort, wo jetzt die 2G-plus-Regel gilt (also zum
Beispiel in Gaststätten oder bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen),
einen aktuellen negativen Corona Test vorlegen.
Wir danken für Ihr Mitwirken und wünschen Ihnen viel Spass im Schnee!
Kniebishütte gilt 2G.
Die Datenerfassung erfolgt über die Luca- App. Weitere Infos unter www.kniebishütte.de